· 

Änderungen zur Notbetreuung

Liebe Eltern,

 

ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Diese Notbetreuung wird auch samstags und sonntags, sowie während der Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag stattfinden.

Ein Link zu dem entsprechenden Formular ist beigefügt und wird ab heute Nachmittag auf unserer Homepage zu finden sein.

 

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

 

Bei Bedarf reichen Sie bitte das Formular in der Schule zwischen 8 und 12 Uhr ein.

 

Wenn Sie bereits für morgen, Montag den 23.03.20 nachweisbaren Bedarf haben, bitte ich Sie, uns noch heute (22.03.) bis 20 Uhr mit einer kurzen Email an info@ggs-liost zu informieren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Stephan Wittkampf