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Schulbesuch bei Schnee, Glatteis, Sturm...

Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren.

(Rd.Erl. 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2, Abs. 2.1).