Corona Nachricht 2

Es können nur Schülerinnen und Schüler ab Mittwoch dem 18.03.2020 das Angebot einer Notbetreuung in Anspruch nehmen, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

 

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung würden nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere
ernsthafte Folgen eintreten.Wenn dies für Sie in Frage kommen sollte, wenden Sie sich bitte per Mail an die Schule (info@ggs-liost.de). Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie. Sobald dieses Formular vorliegt, sendet die Schule Ihnen dieses per Mail zu.

Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.

 

Zeitlicher Umfang dieser Notbetreuung

 

Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würde. Dies schließt sowohl die pädagogische Übermittagsbetreuung wie Angebote des offenen und gebundenen Ganztags ein.